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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlosserei Lüdi GmbH

Zuletzt aktualisiert am: 11.12.2024

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schlosserei Lüdi GmbH

 

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für aktuelle und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen der Schlosserei Lüdi GmbH und natürlichen oder juristischen Personen, mit denen ein Vertragsverhältnis eingegangen wird (im Folgenden "Kunde" genannt).

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Diese AGB gelten sowohl für den Kauf von Waren wie auch für sämtliche Dienstleistungen namentlich für Beratungs-, Service-, Reparaturen- Montage- und Lieferleistungen. 

2.2 Mit dem Unterzeichnen der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

3. Angebot

3.1 Offerten und Vertragsangebote von Schlosserei Lüdi GmbH erfolgen unverbindlich und sind, sofern keine anderen Angaben gemacht werden, während zwei Monaten gültig.

3.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung von Schlosserei Lüdi GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3.3 Baustellen müssen durch den Anbieter nicht zwingend besichtigt werden.

3.4 Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist für diesen verbindlich.

 

4. Vertragsabschluss

4.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn Schlosserei Lüdi GmbH nach Erhalt der Bestellung innerhalb zwei Wochen eine schriftliche Auftragsbestätigung zugestellt hat. Der Vertrag gilt weiter als geschlossen, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder mündlich angenommen hat.

4.2 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

4.3 Bei Ereignissen höherer Gewalt (wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks, Boykott) sowie bei rechtlicher Unmöglichkeit verhandeln die Vertragsparteien über eine allfällige Anpassung oder Auflösung des Vertrages. Bei Auflösung des Vertrages haftet der Unternehmer für Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrages erbracht worden sind. Der Besteller kann keine weiteren Entschädigungen geltend machen

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen der Schlosserei Lüdi GmbH verstehen sich brutto in Schweizer Franken (CHF). Die Mehrwertsteuer wird separat in der Rechnung ausgewiesen.

5.2 Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks oder Boykott) und unvorhergesehene Umstände, die eine massive Preiserhöhung zur Folge haben, berechtigt die Schlosserei Lüdi GmbH die Mehrkosten dem Kunden nachzurechnen.

5.3 Ohne spezielle schriftliche Vereinbarung gelten die folgenden Zahlungsbedingungen bei Projektaufträge: 60% der Auftragssumme bei Bestellung innert 10 Tage, 40% nach Projektabschluss innert 30 Tage. Bei Kleinaufträge gilt 30 Tage Zahlungsziel.

5.4 Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt

 

5.5 Wo gesetzlich nicht zwingend geregelt, kann der Kunde Forderungen von Schlosserei Lüdi GmbH nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit im Vorfeld vereinbart.

5.6 Die Zahlungen sind auch termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines Liefergegenstands, durch die der Gebrauch des Liefergegenstands nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind.

5.7 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist das Unternehmen berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten oder sich nach vorheriger Mahnung vorzubehalten, für weitere Leistungen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherstellungen zu verlangen.

5.8 Überdies ist der Unternehmer berechtigt, einen Verzugszins zu verrechnen, welcher dem geltenden Ansatz für ungedeckte Bankkredite am Domizil des Unternehmers entspricht. Die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht gestattet.

 

6. Lieferung

6.1 Die Schlosserei Lüdi GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

6.2 Der Versand erfolgt erst, wenn die Anzahlungsleistung 10 Tage nach Bestellungseingang auf dem entsprechenden Konto verbucht wurde.

6.3 Die von Schlosserei Lüdi GmbH genannten Liefertermine gelten als unverbindlich. Der Liefertermin wird von der Spedition festgesetzt und kann aufgrund von Lieferverzögerungen variieren. Der Kunde wird mindestens 1 Stunde vor Anlieferung durch Schlosserei Lüdi GmbH informiert.

6.4 Bei Lieferung der Ware gehen Nutzen und Gefahr auf den Besteller über.

6.5 Transportschäden sind vom Anlieferungsdienst sofort schriftlich bestätigen zu lassen. Äusserlich erkennbare Schäden an erhaltenen Lieferungen müssen sofort und äusserlich nicht erkennbare Schäden innert 4 Tagen schriftlich an Schlosserei Lüdi GmbH gemeldet werden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Versteckte Mängel können bis ein Jahr nach Lieferung geltend gemacht werden. Im Übrigen gilt OR Art. 197 ff. Die Garantiedauer beginnt ab Kaufdatum bei Schlosserei Lüdi GmbH.

 

7. Termine

7.1 Die Liefer-, Montage- und Inbetriebnahme Termine gelten nicht verbindend.

7.2 Die in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Termine verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn die Verzögerung durch nicht von Schlosserei Lüdi GmbH zu vertretende Umstände eintritt (höhere Gewalt).

7.3 Terminverschiebungen werden durch Schlosserei Lüdi GmbH frühzeitig mitgeteilt. 

7.4 Sofern sich die Leistungen aus einem von Schlosserei Lüdi GmbH zu vertretenden Gründen verzögern, kann der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichteinhaltung der Termine verlangen, wenn er Schlosserei Lüdi GmbH zuvor unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag schriftlich eine Nachfrist von 12 Wochen zur Erfüllung der Verbindlichkeiten gesetzt hat. Im Übrigen richtet sich die Haftung wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Termine nach Ziff. 12.

 

8. Montage

8.1 Alle notwendigen kosten für die Montage und Inbetriebsetzung sind bereits in der Offerte enthalten.

8.2 Ausserordentliche Aufwendungen, welche entweder zur Zeit des Vertragsschlusses nicht bekannt waren oder die nicht durch den Unternehmer verursacht werden, sowie spezielle Montageausführung nach Kundenanweisungen werden zusätzlich zum Vertrag verrechnet.

8.3 Der Besteller ist verpflichtet, den Unternehmer über bestehende, verdeckte Leitungen, asbesthaltige Materialien und andere umweltbelastende Stoffe zu informieren. Kommt der Besteller dieser Informationspflicht nicht nach, ist der Unternehmer von jeder Haftung für Schäden und Folgeschäden befreit.

8.4 Um eine reibungslose Anlageüberwachung und Support zu ermöglichen, wird Bauseits ein LAN-Anschluss (nicht W-LAN) vorausgesetzt.

8.5 Während der Montage auf Ziegel- und Eternitdächern kann es vorkommen das einzelne Ziegel- oder Platten brechen. Bauseits muss somit für ausreichend Ersatz gesorgt werden.

8.6 Entstandene Abfälle im Zusammenhang mit der Montage werden nach den gesetzlichen Bestimmungen durch die Schlosserei Lüdi GmbH entsorgt.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Unternehmer ist berechtigt, für die von ihm gelieferte Ware bis zu deren vollständigen Bezahlung einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 f ZGB einzutragen.

9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist S Schlosserei Lüdi GmbH nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. 

9.3 Für baugewerbliche Leistungen beantragt der Unternehmer bei Zahlungsverzug die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im Sinne von Art. 837 ff ZGB.

 

10. Gewährleistung

10.1 Die Schlosserei Lüdi GmbH ist – jedoch nur bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen – nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen verpflichtet, Mängel, die den Wert der Kaufsache oder ihre Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, und welche im Zeitpunkt der Übergabe bestehen, zu beheben.

10.2 Der Kunde hat die Kaufsache, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange üblich ist, zu prüfen und falls sich Mängel ergeben, für welche Schlosserei Lüdi GmbH Gewähr zu leisten hat, diesen Schlosserei Lüdi GmbH sofort schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde dies gilt die Kaufsache als genehmigt.

10.3 Ausgeschlossen sind Schäden in Folge normaler Abnützung, mangelhaften Unterhalts, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung oder unsachgemässer Eingriffe des Bestellers oder von Dritten.

10.4 Für Geräte, Apparate etc. gilt zwischen dem Unternehmer und dem Besteller dieselbe Garantiefrist wie zwischen dem Unternehmer und seinem eigenen Lieferanten. Für alle anderen Fälle gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes

10.5 Für Mängel, die unter die vorstehenden Garantiebestimmungen fallen, nimmt der Unternehmer nach seiner Entscheidung entweder eine kostenlose Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften Teile vor. Akzeptiert der Besteller anstelle von Reparatur oder Ersatz eine minderwertige Leistung, erteilt der Unternehmer dem Besteller eine entsprechende Gutschrift. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

10.6 Die Anzahl Module basiert auf die vorhandenen Angaben, die uns für die Planung zur Verfügung stehen (Luftbilder, Pläne und Fotos). Solange das Dach nicht genau ausgemessen wurde, kann die Modulanzahl noch variieren.

 

11. Haftung

11.1 Während der Erstellungszeit vor Ort übernimmt der Besteller die Haftung für die gelieferten Waren und Installationen bei Verlust oder Beschädigung durch Feuer, Wasser oder Einwirkungen Dritter.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich die gelieferten Waren sowie das Werk (bereits getätigte Installationen etc.) durch eine Bauwesenversicherung auf seine Kosten zu versichern.

 

12. Überlassene Unterlagen

12.1 An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie die Offerte und z.B. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen und dgl. bleiben stets geistiges und urheberrechtliches Eigentum von Schlosserei Lüdi GmbH und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb Ziff. 3.2 gilt für alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, diese Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Schlosserei Lüdi GmbH Dritten nicht zugänglich zu machen oder ausserhalb des Zwecks zu verwenden, zu dem sie ihm übergeben worden sind.

12.2 Verstösst der Besteller gegen diese Bestimmung, ist dem Unternehmer eine Entschädigung von 10% der Offert Summe zu entrichten. Dies gilt auch für den Fall des Zustandekommens des Werkvertrags. Weitergehende Forderungen auf Schadenersatz bleiben vorbehalten.

 

15. Gerichtsstand

15.1 Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist das Domizil des Unternehmers.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur durch den Kunden mit schriftlicher Zustimmung von Schlosserei Lüdi GmbH auf Dritte übertragen werden.

16.2 Zusammen mit der Auftragsbestätigung enthalten diese AGB den gesamten Vertragswillen der Vertragschliessenden. Auftragsbestätigung und AGB ersetzen alle diesbezüglichen früheren schriftlichen und mündlichen Abreden zwischen den Parteien. Sämtliche Zusätze oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Bestätigung durch die beiden Parteien.

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